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Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, Ihnen im Falle Ihrer Festnahme ein Telefonat mit einem Rechtsanwalt zu genehmigen. In aller Regel empfiehlt es sich zu schweigen, bis Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Sie dürfen sich in jedem Stadium des Verfahrens von einen Anwalt beraten lassen. Von diesem Recht sollten Sie - ganz gleich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht - unbedingt Gebrauch machen.

Ferdinand von Schirach, Rechtsanwalt
Meinekestraße 7 · D-10719 Berlin

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