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Echte Schwurgerichte gab es nur früher in Deutschland. Seit 1849 sollten zwölf Geschworene selbstständig über das Schicksal des Angeklagten entscheiden. Aber Preußen war sparsam und vorsichtig: die vielen Geschworenen waren teuer und man befürchtete zunehmend, sie könnten politisch beeinflusst werden. Die Schwurgerichte wurden 1924 abgeschafft.

Die Bezeichnung “Schwurgericht” blieb aber weiter im Gesetz, auch wenn es heute nur noch eine große Strafkammer am Landgericht ist. Die “Geschworenen” benannte man 1972 in “Schöffen” um, man wollte modern sein. Das Schwurgericht ist heute mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Jede Stimme der fünf Richter zählt in der Beratung gleich viel. Die Richter müssen mit einer Mehrheit von zwei Drittel über Schuld oder Unschuld und die Höhe der Strafe entscheiden. Die Laienrichter haben also Gewicht - zusammen können sie die Berufsrichter sogar überstimmen.

Vor dem Schwurgericht werden auch heute nur besondere Strafverfahren verhandelt. So ist dieses Gericht für Mord und andere Tötungsdelikte zuständig. Straftaten gegen das Leben sind die schwersten Delikte in unserem Gesetz. Schwurgerichtsverhandlung sind deshalb auch für den Verteidiger die größte Herausforderung.